Themen im Überblick
Die Beschlussfassung als zentrale Willensbildung der Eigentümergemeinschaft kann inhaltlich zulasten einzelne Eigentümer gehen oder an formalen Fehlern leiden. Wir prüfen für Sie die gefassten Beschlüsse auf juristische Wirksamkeit und beraten Sie im Hinblick auf die daraus resultierenden Möglichkeiten. Die zeitkritischen Fristen behalten wir im Blick.
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Ergibt unsere rechtliche Prüfung eine Anfechtbarkeit oder sogar Nichtigkeit des Beschlusses, sorgen wir fristgerecht für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir stehen Ihnen darüber hinaus auch bei der aktiven Durchsetzung von Rechten zur Verfügung, die Ihnen durch die Eigentümergemeinschaft verwehrt werden.
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Insbesondere im Bereich von Bauträgerobjekten ist die Durchsetzung der Rechte einzelner Eigentümer gegenüber dem Bauträger oft schwierig und bedarf juristischer Begleitung. Bei uns sind Sie diesbezüglich in sicheren Händen und können sich darauf verlassen, dass wir mit unseren teamübergreifenden Expertisen aus dem WEG- und dem Baurecht die notwendigen Schritte für Sie als einzelnen Erwerber oder für die Gemeinschaft ergreifen und Ihre Ansprüche sichern und gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen. Entsprechendes gilt selbstverständlich auch für Ansprüche und Forderungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
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Die grundlegenden Rechte der einzelnen Eigentümer werden in Bezug auf die Gemeinschaft durch die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung geregelt. Wir prüfen Ihre Ansprüche und Pflichten, die sich aus diesem zentralen Dokument Ihrer Eigentümerstellung ergeben. Natürlich stehen wir auch für die Formulierung einer Änderung oder die Neuerstellung eines solchen Werkes gerne zur Verfügung. Aufgrund unserer guten Vernetzung können wir auch den Kontakt zu einem Notariat herstellen und unterstützen Sie bei der diesbezüglichen Kommunikation.