Themen im Überblick
Beim Abschluss eines Erschließungsvertrages werden maßgebliche Pflichten und Rechte der öffentlichen Hand auf einen Privaten übertragen. Die entsprechenden Aufgaben sind oft komplex, vielseitig und bedürfen genauer und unmissverständlicher Regelungen in Bezug auf das Leistungssoll und die entsprechende Vergütung. Aufgrund unserer teamübergreifenden Arbeit behalten wir dabei für Sie sämtliche Aspekte des öffentlichen- und des privaten Baurechts im Blick und erarbeiten mit Ihnen ein Regelwerk, das den Bedürfnissen des jeweiligen Projektes entspricht.
Ansprechpartner
Bei der Vergabe von Bauverträgen sind öffentliche Auftraggeber an umfangreiche und juristisch komplexe Vorgaben gebunden. Mit uns manövrieren Sie sicher durch die vertraglichen Rechte und Pflichten und werden von uns insbesondere im Hinblick auf AGB-rechtliche Inhaltskontrolle, die VOB/B und die aus den jeweiligen vertraglichen Regelungen resultierenden Ansprüche und Pflichten vollumfänglich informiert. Gerne entwerfen und erarbeiten wir für Sie ein Vertragswerk, das Ihren Bedürfnissen und den Anforderungen des jeweiligen Projektes gerecht wird.
Ansprechpartner
Im täglichen Geschäft ergeben sich im Kommunalrecht oft Problematiken, deren tatsächliche Umstände vom Gesetz nicht in der notwendigen Deutlichkeit abgebildet werden. Mit uns haben Sie das Fachwissen an Ihrer Seite, um auch diese Problemfelder in juristisch einwandfreier Weise zu bewerten, zu lösen und die notwendigen und richtigen Schritte zu ergreifen.