Themen im Überblick
Wir stellen Ihnen die Erfahrung und das Fachwissen sowohl um bei der Gestaltung und Prüfung des Vertrages zwischen Ihnen und dem Bauherrn als auch bei der Gestaltung und Prüfung der Verträge zwischen Ihnen und Ihren Nachunternehmern zur Verfügung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der vollumfänglichen Aufklärung über die Inhalte und Wirksamkeit gegebenenfalls AGB-rechtlicher Ausgestaltung.
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Das Ausbleiben berechtigter Vergütung kann insbesondere während des laufenden Bauvorhabens zu nicht unerheblichen Problemen führen. Wir bewerten für Sie die rechtlichen Aspekte Ihrer Vergütungsansprüche und beraten Sie insbesondere während des laufenden Bauvorhabens über die möglichen weiteren Schritte. So kann mit Ihnen ein Vorgehen erarbeitet werden, das Ihnen zum einen Ihre Rechte sichert und zum anderen nicht zu einer weiteren Eskalation am Bauvorhaben führt. Selbstverständlich stehen wir auch im Rahmen der Schlussrechnungsstellung sowohl beratend als auch nötigenfalls anschließend in einem gerichtlichen Prozess an Ihrer Seite.
Ansprechpartner
Wir bieten Ihnen aufgrund unserer Erfahrung die Möglichkeit sich rechtzeitig und richtig gegenüber Gegenforderungen aus Schadensersatz oder Verzug sowohl in Bezug auf den Auftraggeber als auch in Bezug auf Ihre Nachunternehmer zu positionieren. So können rechtzeitig Schritte eingeleitet und Lösungen gefunden werden, um Sie vor unberechtigter Inanspruchnahme zu schützen oder Ihre Position im Falle der berechtigten Inanspruchnahme bestmöglich zu verteidigen. Dies gilt sowohl in der außergerichtlichen Korrespondenz und Lösungsfindung als auch in der gerichtlichen Vertretung.
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Im Rahmen von Generalunternehmerverträgen entscheidet sich die Frage, wer für einen geltend gemachten Mangel einstehen muss, häufig an der Definition des Leistungssolls und den jeweiligen Vertragspflichten. Wir stehen an Ihrer Seite, um die grundlegende Frage der Haftung zu klären und insbesondere im Fall von Mängeln, die auf einer fehlerhaften Planung des Bauherrn beruhen, die notwendigen Schritte zu ergreifen. Dies gilt sowohl in der außergerichtlichen Korrespondenz als auch in der gerichtlichen Verteidigung.
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Die Prüfung und Bewertung aller Ansprüche, die Ihnen aus den bestehenden oder zukünftigen Verträgen zustehen und die diesbezügliche Durchsetzung sowohl außergerichtlich als auch nötigenfalls gerichtlich, gehört zu unseren Aufgaben. Insbesondere beraten wir Sie bereits im frühen Stadium des Vertrages dahingehend, welche Ansprüche zu welcher Zeit gegenüber dem Vertragspartner in welcher taktischer Hinsicht dargestellt werden könnten. Oberste Priorität haben dabei neben diesen Interessen auch die Projektfortführung ohne „Projektstopp“ wegen streitiger Ansprüche.
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Als Generalunternehmer haben Sie für Mängel einzustehen, die oft durch Nachunternehmer verursacht werden. Mit unserer Unterstützung können Sie die diesbezüglichen Ansprüche gegenüber Ihren Nachunternehmern sichern und sich gegenüber Ihrem Auftraggeber rechtzeitig so positionieren, dass ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt oder regressiert werden können. Auch hier gilt selbstverständlich, dass wir Ihre Rechte sowohl im außergerichtlichen Bereich sichern, als auch in gerichtlichen Verfahren an Ihrer Seite stehen und die notwendigen prozessualen Voraussetzungen für den Regress gegen den verantwortlichen Subunternehmer schaffen.