Themen im Überblick
Wir bieten rechtliche Expertise sowohl bei der Prüfung als auch bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen, Share- / Asset-Deals und den für das Projekt notwendigen Bau- und Architektenverträgen. Dies unabhängig davon, ob diese als Einzelvergabe oder Generalverträge geplant sind. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der voll umfänglichen Aufklärung über die Inhalte und Wirksamkeit gegebenenfalls AGB-rechtliche Ausgestaltung.
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Die frühe Involvierung eines Spezialisten für das öffentliche Baurecht in das Baugenehmigungsverfahren sichert Ihnen die richtige Reaktion sowohl auf Rückfragen und Auflagen der Behörde als auch im Hinblick auf die involvierten Planer. Auch die Begleitung gegebenenfalls notwendiger Verpflichtungsklagen in enger Kooperation mit dem Bauvorlageberechtigten gehört zu unseren täglichen Aufgaben.
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Bei Projekten „im Bestand“ kommt es nicht selten dazu, dass insbesondere Mieter auf ihre Besitzrechte bestehen. Wir bieten Ihnen die notwendige Expertise, um außergerichtlich praktikable Lösungsmöglichkeiten mit diesen Mietern zu erarbeiten und nötigenfalls Kündigungen im Gerichtsverfahren durchzusetzen.
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Die rechtliche Einordnung bestehender Grunddienstbarkeiten oder sonstiger Beschränkungen in der Nutzung des Grundstücks kann nicht unerheblichen Einfluss auf die geplante Bebauung haben. Wir bewerten und beraten für Sie sowohl hinsichtlich bestehender Belastungen als auch im Rahmen der Formulierung und gegebenenfalls Durchsetzbarkeit notwendiger Grunddienstbarkeiten zur Realisierung des Projektes.
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Aufgrund unserer resortübergreifenden Arbeitsweise bieten wir Ihnen für jedes einzelne Bewertungsfeld einer Due Diligence im Rahmen von Bau- oder Kaufprojekten die notwendige Expertise, für eine vollumfängliche Einschätzung des geplanten Projekts in juristischer Hinsicht. Insbesondere beraten wir Sie gerne im Rahmen möglicher „Red-Flags“ und diesbezüglich notwendiger Lösungs- oder Präventionsschritte.
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Wir stehen Ihnen mit Beratung gegenüber einer Behörde für die Nutzbarmachung eines Grundstückes sowohl im Bereich von notwendigen Teilungen oder Zusammenschlüssen von Grundstücken, von notwendigen Baulasten oder im Rahmen der Begleitung eines Bebauungsplanes zur Seite. Im zivilrechtlichen Bereich beraten und begleiten wir für Sie Ihre Projekte im Stadium von Kaufverhandlung oder notwendige Absprachen den Nachbarn.
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Die Prüfung und Bewertung aller Ansprüche, die Ihnen aus den bestehenden oder zukünftigen Verträgen zustehen und die diesbezügliche Durchsetzung sowohl außergerichtlich als auch nötigenfalls gerichtlich, gehört zu unseren Aufgaben. Insbesondere beraten wir Sie bereits im frühen Stadium des Vertrages dahingehend, welche Ansprüche zu welcher Zeit gegenüber dem Vertragspartner in welcher taktischer Hinsicht dargestellt werden können. Oberste Priorität haben dabei neben diesen Interessen auch die Projektfortführung ohne „Projektstopp“ wegen streitiger Ansprüche.
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Nach Erhalt der Baugenehmigung durch die Behörde stehen wir Ihnen im weiteren Verfahren zur Verfügung, um Klagen von betroffenen Nachbarn abzuwehren und Ihre diesbezüglichen Rechte vor Gericht zu verteidigen oder bereits im frühen Stadium eines oft langen Verwaltungsprozesses eine Lösung mit dem Nachbarn zu finden, so dass verhindert werden kann, dass Ihr Projekt unnötig ins Stocken gerät.