Themen im Überblick
Nachbarn kann man sich nicht aussuchen, sodass es in manchen Situationen essenziell ist zu wissen, wo man in rechtlicher Hinsicht steht. Abseits der juristischen Prüfung, Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen aus dem Nachbarrecht sind wir stets bereit lösungsorientiert einen kommunikativen Weg mit Ihren Nachbarn zu gehen. Selbstverständlich stehen wir aber auch in juristischen Auseinandersetzungen diesbezüglich an Ihrer Seite.
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Wird auf Ihren Nachbargrundstück ein Bauvorhaben geplant, kann dies mit nicht unerheblichen Einschränkungen für Ihre Lebensqualität verbunden sein. Wir prüfen Ihre diesbezüglichen Gegenrechte und stehen bei deren Durchsetzung an Ihrer Seite. Ebenso helfen wir Ihnen, wenn Sie selbst mit Verfügungen des Bauordnungsamtes konfrontiert werden und verteidigen Ihre Position nötigenfalls vor Gericht.
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Manchmal reagiert man zu spät und ein Schaden ist bereits eingetreten. Sei es, dass beispielsweise der Nachbar Wasser ungerechtfertigt auf das Grundstück leitet oder beim Anbau an die gemeinsame Wand Fehler passiert sind. Wir stehen Ihnen bei der Ermittlung, Bewertung und Durchsetzung von derartigen Ansprüchen zur Verfügung und sind sowohl in der Durchsetzung gegenüber den Nachbarn wie auch gegenüber etwaigen Versicherungen geschult.
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Planen Sie selbst eine erste Bebauung, eine Erweiterung oder eine Umnutzung Ihres Grundstückes sichert Ihnen die frühe Involvierung eines Spezialisten für das öffentliche Baurecht in das Baugenehmigungsverfahren die richtige Reaktion sowohl auf Rückfragen und Auflagen der Behörde als auch im Hinblick auf die involvierten Planer. Auch die Begleitung gegebenenfalls notwendiger Verpflichtungsklagen in enger Kooperation mit dem Bauvorlageberechtigten gehört zu unseren täglichen Aufgaben.
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Nach Erhalt der Baugenehmigung durch die Behörde stehen wir Ihnen im weiteren Verfahren zur Verfügung, um Klagen von betroffenen Nachbarn abzuwehren und Ihre diesbezüglichen Rechte vor Gericht zu verteidigen oder bereits im frühen Stadium eines oft langen Verwaltungsprozesses eine Lösung mit dem Nachbarn zu finden, so dass verhindert werden kann, dass Ihr Projekt unnötig ins Stocken gerät.
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Die rechtliche Einordnung bestehender Grunddienstbarkeiten oder sonstiger Beschränkungen in der Nutzung des Grundstücks kann nicht unerheblichen Einfluss auf eine geplante Bebauung oder die uneingeschränkte Nutzung Ihres Grundstückes haben. Wir bewerten und beraten Sie sowohl hinsichtlich bestehender Belastungen als auch im Rahmen der Formulierung und gegebenenfalls Durchsetzbarkeit notwendiger Grunddienstbarkeiten zur Nutzung Ihres Grundstückes und stehen auch in der Kommunikation mit dem Notariat oder den Behörden an Ihrer Seite.
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Notwendige Schritte im Hinblick auf ein auslaufendes Erbbaurecht, die Verlängerung der diesbezüglichen Verträge oder die Anpassung des Erbbauzinses erfordern häufig die Begleitung eines Juristen. Wir begleiten und beraten Sie hinsichtlich der notwendigen Schritte, in der Korrespondenz mit dem Notar und dem Erbbauberechtigten und allen weiteren Inhalten und Fragen in diesem Zusammenhang.