Themen im Überblick
Wir bieten Ihnen die Expertise zur vorherigen Gestaltung oder nachträglichen Prüfung der notariellen Verträge. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Einhaltung der einschlägigen Regelung der MaBV, des BGB und der Ausrichtung und Optimierung der Verträge anhand der etablierten Rechtsprechung. Aufgrund der guten Vernetzung der Kanzlei stehen wir auch gerne für die Vermittlung und die Kommunikation mit einem Notariat zur Verfügung.
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Die frühe Involvierung eines Spezialisten für das öffentliche Baurecht in das Baugenehmigungsverfahren sichert die richtige Reaktion sowohl auf Rückfragen und Auflagen der Behörde als auch im Hinblick auf die involvierten Planer. Auch die Begleitung gegebenenfalls notwendiger Verpflichtungsklagen in enger Kooperation mit dem Bauvorlageberechtigten gehört zu unseren täglichen Aufgaben.
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Die zwingenden Regelungen der MaBV in Bezug auf Abschlagszahlungen beim Bauträgergeschäft sind in juristischer Hinsicht oft schwierig zu bewerten. Wir unterstützen Sie im Hinblick auf die Ermittlung der zum, jeweiligen Zeitpunkt berechtigten Abschlagszahlungen und stehen für die notwendige Kommunikation, notwendige Mahnungen und gegebenenfalls auch die gerichtliche Durchsetzung der berechtigten Ansprüche an Ihrer Seite.
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Ob und in welchem Rahmen ein Erwerber Gewährleistungsansprüche gegen den Bauträger geltend machen kann, ist insbesondere im Rahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften oft juristisch diffizil. Wir stellen Ihnen die Erfahrung und das nötige Fachwissen zur Seite, um in juristischer Hinsicht die Berechtigung von Gewährleistungsansprüchen zu prüfen und mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen gegenüber den Erwerbern zu erarbeiten.
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Abseits der Ansprüche wegen Mängeln stehen nicht zuletzt bei Bauträgermaßnahmen häufig die verspätete Fertigstellung und daraus resultierende Ansprüche wegen entgangenen Mieten oder Bereitstellungszinsen im Streit. Auch die Frage, ob der Erwerber trotz ausstehender Kaufpreiszahlung bereits die Umschreibung verlangen kann, ist häufig diskussionswürdig. Als Spezialisten in diesem Bereich können wir diese Ansprüche juristisch bewerten und rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten, um eine Inanspruchnahme Ihrerseits zu verhindern.
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Nach Erhalt der Baugenehmigung durch die Behörde stehen wir im weiteren Verfahren zur Verfügung, um Klagen von betroffenen Nachbarn abzuwehren und Ihre diesbezüglichen Rechte vor Gericht zu verteidigen oder bereits im frühen Stadium eines oft langen Verwaltungsprozesses eine Lösung mit dem Nachbarn zu finden, so dass verhindert werden kann, dass das Projekt unnötig ins Stocken gerät.