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Themen im Überblick

Prüfung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen

Das Ausbleiben berechtigter Vergütung kann insbesondere während des laufenden Bauvorhabens zu nicht unerheblichen Problemen führen. Wir bewerten für Sie die rechtlichen Aspekte Ihrer Vergütungsansprüche und beraten Sie insbesondere während des laufenden Bauvorhabens über die möglichen weiteren Schritte. So kann mit Ihnen ein Vorgehen erarbeitet werden, das Ihnen zum einen Ihre Rechte sichert und zum anderen nicht zu einer weiteren Eskalation am Bauvorhaben führt. Selbstverständlich stehen wir auch im Rahmen der Schlussrechnungsstellung sowohl beratend als auch nötigenfalls anschließend in einem gerichtlichen Prozess an Ihrer Seite.

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Abwehr von Forderungen (Mängel / Verzug / Schadensersatz)

Wir bieten Ihnen aufgrund unserer Erfahrung die Möglichkeit sich rechtzeitig und richtig gegenüber Gegenforderungen aus Schadensersatz oder Verzug sowohl in Bezug auf den Auftraggeber als auch in Bezug auf Ihre Nachunternehmer zu positionieren. So können rechtzeitig Schritte eingeleitet und Lösungen gefunden werden, um Sie vor unberechtigter Inanspruchnahme zu schützen oder Ihre Position im Falle der berechtigten Inanspruchnahme bestmöglich zu verteidigen. Dies gilt sowohl in der außergerichtlichen Korrespondenz und Lösungsfindung als auch in der gerichtlichen Vertretung.

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Auflösung / Beendigung von Verträgen

Manchmal ist die Beendigung eines bestehenden Vertrages die beste Option. Durch unsere Mithilfe können rechtssichere Voraussetzung für eine solche Vertragsbeendigung geschaffen und gegebenenfalls auch eine einvernehmliche Lösung zur Vertragsaufhebung mit dem Vertragspartner erarbeitet werden. Ebenfalls sorgen wir dafür, dass Ihnen aufgrund der Kündigung keine Ansprüche verloren gehen und beraten frühzeitig, welche Folgen die Kündigung auch im Hinblick auf die Verträge mit etwaigen Nachunternehmern hat und wie mit diesen umgegangen werden kann.

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Vertragsgestaltung und -prüfung

Wir bieten Unterstützung sowohl bei der Prüfung als auch bei der Gestaltung von allen notwendigen Verträgen des jeweiligen Projektes. Dabei gilt es von Anfang an die Schnittstellen zwischen allen Beteiligten zu klären und eventuelle juristische Problematiken aufzuzeigen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der vollumfänglichen Aufklärung über die Inhalte und Wirksamkeit gegebenenfalls AGB-rechtlicher Ausgestaltung. Dies sowohl im Hinblick auf den Bauherren, die weiteren am Bau Beteiligten (Planer und weitere Werkunternehmer) und auch die einzusetzenden Subunternehmer.

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Abwehr und Bewertung von Gewährleistungsansprüchen

Ob die nötigen formellen Voraussetzungen für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen, ist nicht selten ein Umstand, über den Erfolg oder Misserfolg der Durchsetzung entscheidet. Ebenfalls ist die Frage der Abgrenzung zwischen Planungs- und Ausführungsfehlern und deren Verantwortlichkeit häufig juristisch diffizil. Wir bieten Ihnen die juristische Expertise, um die jeweilige Situation und ihre Folgen abschätzen und die notwendigen Schritte ergreifen zu können. Dies sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

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Sicherung der Durchgriffshaftung / Nachunternehmerregress

Als Bauunternehmer haben Sie nicht selten für Mängel einzustehen, die durch Nachunternehmer verursacht werden. Mit unserer Unterstützung können Sie die diesbezüglichen Ansprüche gegenüber Ihren Nachunternehmern sichern und sich gegenüber Ihrem Auftraggeber rechtzeitig so positionieren, dass ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt oder regressiert werden können. Auch hier gilt selbstverständlich, dass wir Ihre Rechte sowohl im außergerichtlichen Bereich sichern als auch in gerichtlichen Verfahren an Ihrer Seite stehen und die notwendigen prozessualen Voraussetzungen für den Regress gegen den verantwortlichen Subunternehmer schaffen.

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