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Themen im Überblick

Vertragsgestaltung und -prüfung (Bau- und Mietverträge, Teilungserklärungen)

Wir bieten Ihnen die rechtliche Expertise sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Prüfung der für das jeweiligen Projekt notwendigen Bau- und/oder Mietverträge. In teamübergreifender Arbeit stimmen wir die Vertragswerke so aufeinander ab, dass diese zusammenwirken oder sorgen dafür, dass etwaige Kollisionen erkannt und beseitigt werden können. Gleiches gilt für den Entwurf oder die Prüfung der Teilungserklärung im Rahmen der Bildung von Wohnungseigentum. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der voll umfänglichen Aufklärung über die Inhalte und Wirksamkeit gegebenenfalls AGB-rechtliche Ausgestaltung.

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Claim Management

Die Prüfung und Bewertung aller Ansprüche, die Ihnen aus den bestehenden oder zukünftigen Verträgen zustehen und die diesbezügliche Durchsetzung sowohl außergerichtlich als auch nötigenfalls gerichtlich, gehört zu unseren Aufgaben. Insbesondere beraten wir Sie bereits im frühen Stadium des Vertrages dahingehend, welche Ansprüche zu welcher Zeit gegenüber dem Vertragspartner in welcher taktischer Hinsicht dargestellt werden könnten. Oberste Priorität haben dabei neben diesen Interessen auch die Projektfortführung ohne „Projektstopp“ wegen streitiger Ansprüche.

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Begleitung von Bauvorhaben

Nicht nur in der kritischen Phase eines Bauvorhabens stellen wir Ihnen die nötige Expertise zur Verfügung, um sicher durch Ihr Bauprojekt zu manövrieren. In rechtlicher Hinsicht sorgen wir dafür, dass Ansprüche nicht verloren gehen und beraten hinsichtlich notwendiger Schritte, um das Bauvorhaben sicher ans Ziel zu bringen. Dabei ist es oft notwendig, mehrere Schritte vorauszudenken und rechtzeitig die nötigen Weichen zu stellen. Durch teamübergreifend Tätigkeiten stehen wir von der ersten Planungsphase bis zur Verwertung des Objektes an Ihrer Seite.

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Begleitung und Durchsetzung von Baugenehmigungsverfahren

Die frühe Involvierung eines Spezialisten für das öffentliche Baurecht in das Baugenehmigungsverfahren sichert die richtige Reaktion sowohl auf Rückfragen und Auflagen der Behörde als auch im Hinblick auf die involvierten Planer. Auch die Begleitung gegebenenfalls notwendiger Verpflichtungsklagen in enger Kooperation mit dem Bauvorlageberechtigten gehört zu unseren täglichen Aufgaben.

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Grundstücksrecht / Grunddienstbarkeiten

Die rechtliche Einordnung bestehender Grunddienstbarkeiten oder sonstiger Beschränkungen in der Nutzung des Grundstücks kann nicht unerheblichen Einfluss auf die geplante Bebauung haben. Wir bewerten und beraten für Sie sowohl hinsichtlich bestehender Belastungen als auch im Rahmen der Formulierung und gegebenenfalls Durchsetzbarkeit notwendiger Grunddienstbarkeiten zur Realisierung des Projektes.

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Verwertbarmachen von Grundstücken

Wir stehen Ihnen mit Beratung gegenüber einer Behörde für die Nutzbarmachung eines Grundstückes sowohl im Bereich von notwendigen Teilungen oder Zusammenschlüssen von Grundstücken, von notwendigen Baulasten oder im Rahmen der Begleitung eines Bebauungsplanes zur Seite. Im zivilrechtlichen Bereich beraten und begleiten wir für Sie Ihre Projekte im Stadium von Kaufverhandlung oder notwendige Absprachen mit den Nachbarn.

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Abwehr von Nachbarklagen gegen Baugenehmigung

Nach Erhalt der Baugenehmigung durch die Behörde stehen wir im weiteren Verfahren zur Verfügung, um Klagen von betroffenen Nachbarn abzuwehren und Ihre diesbezüglichen Rechte vor Gericht zu verteidigen oder bereits im frühen Stadium eines oft langen Verwaltungsprozesses eine Lösung mit dem Nachbarn zu finden, so dass verhindert werden kann, dass das Projekt unnötig ins Stocken gerät.

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Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.